Ihre Risikobereiche
- Was passiert nach einem Transportschaden (Verlust, Beschädigung, Lieferverzug, etc.)? AÖSp, CMR, Luft-, Seefrachtrecht, Lagerrecht, Kabotage, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und vieles mehr! Nur eine gut abgestimmte Verkehrshaftungsversicherung - mit fachmännischer Schadensabwicklung (!) - schützt Ihr Unternehmen bei gerechtfertigten, aber auch vor ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen (= Abwehr).
- Wollen Sie Ihren Kunden noch zusätzlichen Schutz bieten, Ihre Sorgfaltspflicht gem. AÖSp erfüllen, die Schadensabwicklung erleichtern und dabei auch noch eine zusätzliche Einnahmequelle generieren? Sozusagen ein Mehrwert für alle Beteiligten! Das können Sie mit einer Transportversicherung (Anmeldepolizze) ermöglichen.
- Sach-, Vermögens- und Personenschäden an Dritte (!) sind im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Doch sind auch wirklich all Ihre Tätigkeiten von der Versicherung erfasst (Stichwort: Risikobeschreibung!) und ist die Versicherungssumme hoch genug? Sind die für Transportunternehmen wichtigen Deckungserweiterungen (wie z.B. Tätigkeitsschäden, Verwahrungsschäden, Subunternehmer, Be-und Entladeschäden, reine Vermögensschäden, etc.) mitversichert? Und wie gut sind die Klauseln formuliert?
- Wie können Sie Ihren LKW-Fuhrpark, neben der gesetzlich verpflichtenden KFZ-Haftpflicht, auch gegen die branchenüblichen Gefahren wie, Ladungsverschub, Brems-, Bruch-, Betriebsschäden, Verwindungs- und Einknickschäden ("Einser"), Fährrisiken, grobe Fahrlässigkeit, etc. versichern? Vieles davon ist in der klassischen Kasko-Versicherung gar nicht gedeckt!
- Haben Sie Ihre Sach- und Vermögenswerte (Gebäude/Inhalt/Waren/EDV/Technik/Maschinen, etc.) auch wirklich ausreichend (siehe Versicherungssumme!) gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Glasbruch versichert? Sind "benannte und unbenannte Gefahren" mitversichert? Benötigen Sie für Ihre Maschinen und Technik noch zusätzlichen Schutz (z.B. Bedienungsfehler, menschliches Versagen, technische Defekte, mechanische Einwirkung von außen, etc.)?
- Was machen Sie im Falle eines Betriebsstillstands? Welche Möglichkeiten haben Sie kurzfristig? Die Folgen können enorm sein. Und es gibt einige Auslöser dafür. Z.B. nach einem Sachschaden (Feuer, Sturm, etc.), durch einen Cyber-Angriff, durch einen Maschinenausfall, oder dem Ausfall der Technik/EDV. Je nach Bedarf bzw. Art und Umfang, deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung den Deckungsbeitrag und/oder "nur" die Mehrkosten, für kurzfristige Anmietungen/Investitionen ("Ausweichkosten").
- Haben Sie eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung? Wenn ja...welche Rechtsbereiche sind darin eigentlich abgesichert? Eine Rechtsschutzversicherung funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Achtung! Es sind nur jene rechtlichen Auseinandersetzungen gedeckt, welche explizit vereinbart wurden! Lieber genau prüfen lassen, welche das in Ihrem Fall auch wirklich sind.
- Cyberrisiken & Wirtschaftskriminalität? Klein und Mittelbetriebe sind mittlerweile die neue Zielscheibe für Hacker und Betrüger! Ein nach wie vor unterschätztes Risikofeld! Die Schäden reichen von Täuschungsschäden, Eigenschäden, über Haftpflichtschäden, bis zur Betriebsunterbrechung! Die Cyber- und Vertrauensschadenversicherung ist die "Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts". Cyber-Versicherer arbeitet mittlerweile sehr vorbeugend (Sicherheits-Scans, Monitoring, etc.) und bieten im Schadenfall umfangreiche Assistance-Leistungen, die über die reine finanzielle Entschädigung hinausgehen.
- Sie erbringen Ihre Leistung und sehen trotzdem kein Geld dafür!? Mittlerweile keine Seltenheit mehr. Die Insolvenzfälle steigen und die Bonitäten sinken. Ein Zahlungsausfall kann Ihr Unternehmen - völlig unverschuldet! - ganz empfindlich treffen. Mit einer Kredit- bzw. Forderungsausfallversicherung können Sie sich ganz gezielt davor schützen. Diese Versicherung liefert aber noch weitere nützliche Präventionsmaßnahmen, um vielleicht erst gar nicht in diese Situation zu kommen. Es gibt übrigens mehrere leistbare Varianten im Rahmen dieser Versicherungssparte.
- Nutzen Sie, die für Sie als Geschäftsführer sehr vorteilhafte und steuerlich attraktive Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionszusage/Direkte Leistungszusage)? Diese wird über die GmbH finanziert (= Betriebsausgabe) und ist insolvenzgeschützt! Dieses Modell kann übrigens auch zur gezielten Mitarbeiterbindung eingesetzt werden.
- Wie schützen Sie sich persönlich, als Geschäftsführer, vor zivil- bzw. strafrechtlichen Anschuldigungen? Solche Verfahren können sehr kostenintensiv und stark belastend sein. Eine D&O- und Manager-Rechtsschutzversicherung bilden dabei Ihr persönliches Schutzschild.
- Wie erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Fürsorgeverpflichtung, bei Unfall oder Krankheit Ihrer Mitarbeiter (vor allem LKW-Fahrer) auf Auslands-Dienstreisen? Laut österreichischer Rechtslage (§ 130 ASVG, § 1157 ABGB, § 1014 ABGB) hat der Dienstnehmer Anspruch auf eine medizinische Versorgung, welche dem inländischen (österreichischen) Niveau gleichgestellt ist. Eine Dienstreiseversicherung leistet nicht nur finanziellen Schutz, sondern bietet auch eine 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe bzw. veranlasst auch einen notwendigen Kranken-Rücktransport. All das müssten ansonsten Sie als Arbeitgeber organisieren und bezahlen!
- Und zu guter Letzt...wer kümmert sich um das Schadenmanagement und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung? Auch das können wir für Sie übernehmen, während Sie sich um Ihre (gewinnbringenden) Kernthemen kümmern!
Wichtig:
- Die individuellen Risiken zu erkennen ist das Eine. Die dafür richtige Versicherung zu finden ist das Andere. Aber der Teufel steckt im Detail. Die Versicherungsprodukte sind komplex und es gibt viele unterschiedliche Klauseln und Deckungserweiterungen, welche letztendlich die Qualität des Versicherungsschutzes und den Unterschied im Schadensfall ausmachen. Gerade die Transportbranche sollte sich hier von Spezialisten beraten lassen!
- Fehlende, oder mangelhafte Versicherungen können unter Umständen existenzbedrohend werden und auch eine Sorgfaltspflichtverletzung (§ 25 GmbH-Gesetz) des Geschäftsführers auslösen. Gemäß § 25 Abs. 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer solidarisch mit seinem Privatvermögen gegenüber der Gesellschaft für den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden. Gewisse Pflichtverletzungen können sogar die Grundlage für eine Außenhaftung gegenüber Kunden, Gläubigern, etc. bilden!
"Wo Unsicherheit hemmt, gibt Klarheit Sicherheit."
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