

Ihr Unternehmen produziert und/oder versendet Waren regional, oder in die ganze Welt?
Dann ist es für Sie wichtig zu wissen, dass Transportdienstleister gemäß der jeweiligen frachtrechtlichen Gesetze und Bestimmungen grundsätzlich nur sehr eingeschränkt und in manchen Fällen sogar gar nicht (!) haften. Sie bleiben also auf einem Großteil, bzw. vielleicht sogar zur Gänze, auf Ihren Schadenskosten sitzen.
Für etwaige Folgeschäden (z.B.: Bergungs- und Beseitigungskosten) bzw. Vermögensschäden haftet der Transportdienstleister im Normalfall ebenfalls nicht, oder nicht ausreichend.
Eine Transportversicherung ist also fast "Pflicht". Doch Achtung...es gibt enorme Unterschiede im Deckungsumfang. Bei Bedarf & Interesse zeige ich Ihnen diese gerne auf.
Ihr Transportmakler
Ihre Transportversicherung
Umfassend und bedarfsgerecht versichert
Die "Allrisk"-Variante
Dies ist die umfangreichste und zumeist sinnvollste Variante.
Grundprinzip: Es ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Also auch unbenannte Gefahren!
Gewisse Ausschlüsse heben wir dann noch zusätzlich durch Sondervereinbarungen wieder auf, was den Versicherungsschutz zusätzlich nochmal erhöht.
Die "Eingeschränkte Deckung"
Hier sind "nur" spezielle Ereignisse (genannte Gefahren) versichert, wie:
Transportmittelunfall, Schiffbruch, Entgleisung, Absturz, Brand, Explosion, Blitzschlag, Einsturz von Lagergebäuden, Naturkatastrophen, etc.

Sondervereinbarungen
Genau hier trennt sich die "Spreu vom Weizen". Es gibt spezielle und wichtige Deckungserweiterungen, die im Schadensfall entscheidend sind! Hier bedarf es jedoch besonderen Vereinbarungen, welche in vielen bestehenden Verträgen oft nicht zu finden sind!
Ich helfe Ihnen gerne!
Die Einzelanfrage
Der langsame Einstieg in die Welt der Transportversicherung?
Sie wollen ganz gezielt nur vereinzelte Transporte versichern?
Geht auch!
Zeitgewinn
Verlieren Sie keine Zeit durch nicht enden wollende Auseinandersetzungen mit dem Transportdienstleister über Haftung/keine Haftung bzw. Verschulden/kein Verschulden.
Dies übernimmt die Transportversicherung (per Regress), nachdem Ihnen der Schaden ersetzt wurde.
Die Versicherung zahlt somit unabhängig davon, ob der Transportdienstleister haftet, oder ein Verschulden trägt.
“Das größte Problem der Welt ist, dass wir denken, jemand anderes wird es lösen.”
(Albert Einstein)

Maurice Munz
MUNZ Versicherungsmakler e.U.
Telefon: 0660 9016944
E-Mail: munz@munz.co.at
Adresse: Weberndorf 2/2, 4202 Hellmonsödt
